Es geht los.

Förderung für private Gebäudemodernisierung und Freiflächengestaltung!

Förderung für private Gebäudemodernisierung und Freiflächengestaltung!

im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau“ können private Hauseigentümer:innen im Ortskern von Dudenhofen ab sofort Zuschüsse für die gestalterische Modernisierung und Instandsetzung ihrer Liegenschaften erhalten. Mit dem neuen Anreizprogramm fördert die Stadt Rodgau bauliche Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung des Dudenhofener Ortsbildes sowie zur Verbesserung von Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen.

Grundgedanke und Ziel des Programms ist es, das Ortsbild sichtbar zu verbessern sowie einen Beitrag zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität zu leisten. Durch Modernisierung im Gebäudebestand (Fassadensanierung), aber auch durch klimagerechte Verbesserung von Höfen und Freianlagen bleibt der Wert von Immobilien langfristig erhalten. Zudem wirken sich diese Maßnahmen auch positiv auf die umgebende Nachbarschaft aus.

Das Angebot des Anreizprogrammes wird vsl. noch mindestens die nächsten 5 Jahre (bis einschließlich 2027) bestehen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Projekte, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches des Anreizprogramms liegen. Der Geltungsbereicht entspricht dabei nicht dem Fördergebiet des Stadtumbaus, sondern beschränkt sich auf den Ortskern Dudenhofen. Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten (Erbpachtvertrag mind. 66 Jahre) einer im Geltungsbereich gelegenen Liegenschaft.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die zur strukturellen, baulichen, barrierefreien und energetischen Verbesserung von privaten Gebäuden und Freiflächen im Geltungsbereich führen. Dabei ist die Förderrichtlinie zum Anreizprogramm der Stadt Rodgau zu berücksichtigen. Das Anreizprogramm bezieht sich innerhalb des Fördergebietes insoweit auf bauliche Maßnahmen mit Wirkung auf den öffentlichen Raum (vorrangig gefördert werden Fassadensanierungen), auf Ladenlokale sowie auf Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz (insbesondere der Energieeinsparung, Entsiegelung und Begrünung). Soweit eine Maßnahme ausschließlich die Innenräume von Gebäuden betrifft, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Als Orientierungsrahmen für bauliche Maßnahmen fungiert das von der Stadt beschlossene Gestaltungsleitbild!

Wichtig: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden! 

Wie sind die Förderkonditionen?

 
Bauliche  Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden können mit bis zu 25% der förderfähigen Kosten, max. jedoch mit 20.000 Euro gefördert werden.
 
Das Mindestinvestitionsvolumen der Eigentümer:innen 
beträgt 5.000 Euro. 
 
 
Maßnahmen zur Gestaltung von Freiflächen, die dem Klimaschutz dienen, können mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. jedoch mit 20.000 Euro gefördert werden.
 
Das Mindestinvestitionsvolumen der Eigentümer:innen 
beträgt 5.000 Euro.
 

Schritte zur Förderung:

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch. Schauen Sie sich gerne auch schon das Gestaltungsleitbild für den Ortskern Dudenhofen an und nehmen Sie die obligatorische Beratung in Anspruch.

Anmeldungen zur Beratung an: 

Sabine Kaucic 
stadtumbau@rodgau.de
06106/693-1354
 

Überlegen Sie sich, welche Maßnahmen Sie im Einzelnen umsetzen möchten und nehmen Sie Ihre Ideen, Skizzen und Beispielfotos mit in die Beratung.

Das Angebot für die private Förderung über das Anreizprogramm soll über mehrere Jahre (vsl. 5 Jahre ) bestehen blieben. Sie können daher beispielsweise auch erst im Jahr 2026 einen entsprechenden Antrag stellen.

Laden Sie sich dafür das Antragsformular herunter und füllen dieses digital oder händisch aus. Bitte achten Sie darauf, dass es separate Antragsformulare für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Maßnahmen zur Gestaltung von Freiflächen (Entsiegelung und Begrünung) gibt. Wählen Sie das für Ihre Maßnahme passende Antragsformular im untenstehenden Downloadbereich aus. Sofern Sie für beide Fördergegenstände eine Förderung beantragen möchten, können Sie dies ebenfalls tun.

Holen Sie eine entsprechende Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag ein. Dies kann durch den bauleitenden Architekten oder die für die Beauftragung vorgesehenen Handwerksunternehmen (auf Grundlage von verbindlichen Angeboten) erfolgen. Falls Sie für Ihr Vorhaben besondere Genehmigungen (z.B. der Denkmalschutzbehörde) benötigen, holen Sie diese frühzeitig ein.

Für die Antragstellung werden zudem verschiedene Dokumente als Anlage benötigt:

– Grunddaten zum Objekt / Lageplan
– Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
– Bestandsfotos
– Projektbeschreibung und Planunterlagen
– Kostenrahmen, Finanzierungsübersicht und Angebote für die vorgesehenen Bauleistungen
– etwaige erforderliche Genehmigungen (z.B. bau-, wasserschutz- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung)

Versand der gesammelten Unterlagen an die Stadt:

Stadt Rodgau
Fachdienst 2 – Stadtplanung
Frau Kaucic
Hintergasse 15
63110 Rodgau

Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und des geschätzten Kostenrahmens erfolgt durch den Fachdienst 2 der Stadt Rodgau bzw. das Stadtumbaumanagement (DSK GmbH). Die Lokale Partnerschaft wird in den Bewilligungsprozess eingebunden.

Anschließend wird der Antrag dem Magistrat zum Beschluss vorgelegt. 

Bevor Sie mit der Maßnahme beginnen dürfen, müssen Sie eine Fördervereinbarung mit der Stadt abschließen.

Der Fördervereinbarung liegt die Förderzusage durch den entsprechenden Beschluss des Gemeindevorstands zugrunde.

Erst jetzt – am Stichtag der Unterzeichnung der Fördervereinbarung – dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.

Bei der Beauftragung von Handwerksleistungen sind Sie dazu verpflichtet, das geltende Vergaberecht einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie mindestens drei Vergleichsangebote einholen müssen. Die Anfrage eines Angebotes ist in diesem Zusammenhang mit der Angebotseinholung gleichzusetzen.

Von Ihnen selbst übernommene Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen Stundennachweis mit Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Gemäß der aktuellen Fassung der Landesrichtlinie (RiLiSE) beträgt der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen 15,00 €

Mindestens eine Woche vor Beendigung der Maßnahme müssen Sie die Fertigstellung Ihres Bauprojekts schriftlich beim Fachdienst 2 der Stadt anzeigen.

Nach Fertigstellung des Vorhabens ist an einer gut einsehbaren Stelle der Hausfassade eine Plakette mit Hinweis auf das Förderprogramm “Stadtumbau” anzubringen. Diese Plakette erhalten Sie bei der Stadt.

Die Abnahme der vereinbarungsgemäßen Durchführung der baulichen Maßnahmen wird von der Stadt oder dem beauftragten Stadtumbaumanagement durchgeführt und protokolliert. Die Abnahme findet vor Ort statt.

Bitte dokumentieren Sie den Fortgang und das Ergebnis der von Ihnen durchgeführten Maßnahme bzw. Umgestaltung und fertigen eine Kostenzusammenstellung an, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet.

Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude bzw. den umgestalteten Freiflächen.

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der bewilligten Förderung. Zur Berechnung wird der Verwendungsnachweis mit der Kostenzusammenstellung herangezogen.

Den Zuschuss erhalten Sie nach erfolgreicher Fertigstellung der Baumaßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Sie sind dazu verpflichtet, die mit der Objektförderung verbundenen Unterlagen und Rechnungen noch für weitere fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.

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Kontakt



Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung. 

 Newsletter & Neuigkeiten

Stadt Rodgau
Hintergasse 15

63110 Rodgau
www.rodgau.de

Sabine Kaucic
Telefon 06106 693-1354
E-Mail stadtumbau@rodgau.de 


DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks-entwicklungsgesellschaft mbH
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden
www.dsk-gmbh.de


Michael Stoll
Telefon 0611 3411-3153
E-Mail info@stadtumbau-rodgau.de

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